CPL(A) - Berufspilotenlizenz
Die Lizenz zum Fliegen
Erst mit dem CPL darfst du rechtmäßig mit der Fliegerei auch Geld verdienen.
.… und um damit auch Geld zu verdienen. Erst wenn du den CPL(A) besitzt, darfst du rechtmäßig mit der Fliegerei Geld verdienen und Personen nicht nur gegen Ersatz der Selbstkosten befördern. Je nach Lizenzen, die du bereits besitzt, darfst du im Rahmen der CPL(A) gewerbliche Flüge entweder im Sicht- oder Instrumentenflug mit ein- oder mehrmotorigen Flugzeugen durchführen. Ein Mindestmaß an Instrumentenflugausbildung ist jedoch Pflicht.
200h Theoretischer Unterricht, davon 100h Selbststudium
Mind. 10h Instrumentenflugunterricht, davon 5h am FNPT-II Flugsimulator
Anrechnung bisheriger Flugerfahrung
Wer bereits die Instrumentenflugberechtigung oder ein „Basic IR Flying Module“ besitzt, muss die 10h Instrumentenflugausbildung nicht mehr absolvieren.
Wer bereits einen ATPL Theoriekurs besucht hat muss den theoretischen Kurs für die CPL-Lizenz nicht mehr besuchen. Sind die ATPL Theorieprüfungen auch bereits komplett abgeschlossen entfallen sogar alle CPL-Theorieprüfungen.
Die Flugausbildung
Der Lehrplan für die Berufspilotenlizenz sieht vor, dass du sowohl „einfache, herkömmliche“ Flugzeuge wie auch komplexere Flugzeuge bedienen können musst und diese in erweiterten Grenzbereichen zu fliegen lernst, wie z.B. bei Flügen mit kritisch hoher wie auch langsamer Geschwindigkeit, Seitwindenlandungen und Überlandnavigationsflügen.
Die Ausbildungsteile auf „einfachen“ Flugzeugen werden bei Fly-West standardmäßig auf unserer Cessna 152/150 Flotte absolviert, für die Ausbildung am „Complex Aircraft“ – dies bedeutet ein Flugzeug mit mindestens 4 Sitzpläten, Verstellpropeller und Einziehfahrwerk zu fliegen – findet auf unserer Rockwell Commander statt.
• Luftfahrtrecht
• Allgemeine Luftfahrzeugkunde
• Flugleistung und Planung
• Menschliches Leistungsvermögen
• Meteorologie
• Navigation
• Flugbetriebliche Verfahren
• Aerodnyamik und
• Kommunikation
unterrichtet und anschließend in jedem dieser 9 Fächer eine theoretische Prüfung bei der Behörde in Wien ablegen.
Alternativ zu dem CPL Theoriekurs kannst du ebenfalls den Theoriekurs zum Erwerb der Linienpilotenlizenz (ATPL) besuchen. Deine Vorteile:
• Der ATPL-Theoriekurs ersetzt den CPL-Kurs komplett
• Mit dem ATPL-Kurs hast du den „IR-Theoriekurs“ ebenfalls gleich mit absolviert
• Der Umfang der ATPL-Prüfungen entspricht in etwa den CPL+IR Prüfungen gemeinsam.
• Willst du später einmal vom CPL auf den ATPL „aufstocken“ wird keine einzige CPL Prüfung für den Erwerb der ATPL Theorieprüfungen angerechnet. Der ATPL hingegen bleibt erhalten.
Wer einen Job im Cockpit eines Linienflugzeuges anstrebt oder zumindest nicht ausschließt, sollte den ATPL-Kurs absolvieren.
Die CPL(A) Ausbildung kannst du mit einem aufrechten PPL(A) und mindestens 150h TT (Total Time) Flugerfahrung beginnen.
Ebenfalls musst du vor Beginn der Ausbildung zum Berufspiloten auch einen Navigationsflug (Dreiecksflug) von mindestens 300NM absolviert haben.
Medical.
Du benötigst vor deinem ersten Ausbildungsflug ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1.
Instrumentenflug und Multi-Engine Classrating
Du musst nicht vor Beginn der CPL(A) Ausbildung im Besitz des MEP Classratings oder der Instrumentenflugberechtigung sein.
Solltest du keine Instrumentenflugberechtigung besitzen, wirst du in der Berufspilotenausbildung 10h lang die Grundlagen des Instrumentenfluges erlernen. Jedoch bleibt damit dein CPL auch weiterhin auf Sichtflug beschränkt.
Schulische Reife
Die gesetzlichen Bestimmungen der JAR-FCL sehen vor, dass jeder Flugschüler vor Beginn der CPL grundlegende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch nachweisen muss, die es ihm erlauben, dem theoretischen Unterricht zu folgen.
Diese Voraussetzungen kannst du mit einer Matura, Studienberechtigungsprüfung, o.Ä. nachweisen. Wer keine Matura hat muss sich einem flugschulinternen Eingangstest in den Fächern Mathematik und Physik unterziehen.
Wir beraten dich gerne!
Nach der CPL Ausbildung
-
Co-Pilot auf Linienflugzeugen
Der CPL(A) in Verbindung mit dem ATPL-Theory-Credit berechtigt dich als 2. Pilot in Flugzeugen aller Art beruflich zu fliegen.
- Kapitän auf Single-Pilot Flugzeugen.
Ebenso darfst du als Inhaber der CPL-Lizenz als Kapitän auf allen Flugzeugen beruflich fliegen, die für den Betrieb mit einem Piloten zugelassen sind (Single-Pilot Operation). Dazu zählen z.B. bezahlte Rundflüge, kleinere Geschäftsreiseflugzeuge und Arbeitsflüge auf Kleinflugzeugen. - Fluglehrer.
Nach erfolgreichem Abschluss deiner CPL oder ATPL Theorieprüfungen und 200h Flugerfahrung TT bist du ebenfalls berechtigt die Ausbildung zum Fluglehrer zu starten.
ATPL
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